Erdbewegungen

SW Umwelttechnik
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für Tirol, Vorarlberg und Bayern!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

a. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Erdbewegung Egger e.U., Quellenbergstraße 28, 6322 Kirchbichl (nachstehend „Auftragnehmer“, kurz AN) und dem Kunden (nachstehend „Auftraggeber“, kurz AG). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

b. Als Kunden bzw. AN gelten
(a) Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind und
(b) Unternehmer als natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die im Rahmen ihrer Betriebstätigkeit handeln. Unternehmen sind Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht. Soweit erforderlich wird im Folgenden auf Verbraucher und Unternehmer gesondert Bezug genommen, ansonsten gelten die Bestimmungen für alle Kunden.

2. Angebote

Die Angebote des AN sind unverbindlich und freibleibend. Der Angebotspreis des Auftragnehmers kann entweder als Fixpreis oder als Regiepreis festgelegt werden. Angebote werden vom AN nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für inhaltliche Vollständigkeit übernommen werden, weshalb es sich daher um unverbindliche Kostenschätzungen handelt. Die angebotenen Preise sind nach Angebotslegung für 14 Tage gültig.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme des Angebots zustande. Abweichungen des Angebots bedürfen der Schriftlichkeit, es sei denn der AG wird im Zuge der vereinbarten Leistungserbringung mündlich vor Ort von dem AN dazu aufgefordert Zusatzleistungen zu erbringen, die mit dem AN nicht im Vorfeld besprochen und somit nicht kalkuliert werden konnten. Als schriftliche Annahme des AN gilt die Terminzusage, die der AG vom AN erhält. Durch die Annahme des Auftrags bestätigt der AN verbindlich die vereinbarten Termine für die Erbringung der Leistungen. Die Terminzusage umfasst sowohl den Beginn als auch das voraussichtliche Ende der Arbeiten.

4. Preise und Zahlungsverbindungen

Es gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Preise und Zahlungsbedingungen. Zu den Preisen einschließlich aller Nebenkosten berechnet der AG die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. In der Rechnung wird der Bruttopreis ausgewiesen. Der Kunde erklärt sich mit der Übersendung der Rechnung im elektronischen Wege einverstanden.

Im Falle von längeren Projekten oder umfangreichen Leistungen behält sich der AN das Recht vor, Teilrechnungen zu stellen. Im Angebot werden klar definierte Informationen zur Anzahl und zeitlichen Abfolge der Teilrechnungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilrechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Leistungen oder Projekte. Da die Zahlung, Zug um Zug mit der Leistung zu erfolgen hat, ist das Entgelt sofort nach Fertigstellung fällig. Der AG verpflichtet sich daher, die Zahlung des Rechnungsbetrags ohne Abzüge spätestens innerhalb von 14 Wochentagen nach Rechnungsdatum in der vereinbarten Währung (EUR, soweit nicht anders festgelegt) zu leisten. Davon abweichende Zahlungsbedingungen oder Abmachungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AN. Des Weiteren verpflichtet sich der AG alle mit der Forderung verbundenen Kosten, insbesondere aber nicht ausschließlich Mahn- und Inkassospesen oder sonstige zweckmäßigen notwendigen Ausgaben zu ersetzen.

5. Leistungserbringung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und zeitgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen gemäß dem Vertrag. Er wird die erforderlichen Fachkenntnisse und Sorgfalt einsetzen, um die Leistungen in Übereinstimmung mit den vereinbarten Qualitätsstandards zu erbringen. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Ressourcen und Informationen zur Verfügung. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer ist für die sorgfältige Auswahl und Koordination der Subunternehmer verantwortlich, um sicherzustellen, dass diese die erforderliche Fachkompetenz und Zuverlässigkeit aufweisen.

6. Mitwirkungspflicht des AG

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der vereinbarten Leistungen eng mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten und die notwendige Mitwirkung zu leisten. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen, Materialien und Ressourcen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Anfragen an den Auftraggeber zu stellen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen und Unterstützung rechtzeitig bereitgestellt werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm gelieferten Informationen und Materialien korrekt, vollständig und aktuell sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind. Der Auftraggeber trägt das Baugrundrisiko. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten den Baugrund zu untersuchen oder geotechnische Untersuchungen durchzuführen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen über den Baugrund zur Verfügung zu stellen, die ihm zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder vor Beginn der Arbeiten bekannt sind. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, Schäden oder Verzögerungen, die aufgrund unzureichender oder ungenauer Angaben zum Baugrund entstehen. Der Auftraggeber ist für die angemessene Absicherung der Baustelle verantwortlich. Dies umfasst die Implementierung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gemäß geltender Gesetze und Vorschriften, um die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten.

7. Abnahme und Gewährleistung

Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber nach Fertigstellung und Übergabe der Arbeiten durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung auf etwaige Mängel oder Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen zu überprüfen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die durchgeführten Arbeiten den vereinbarten Spezifikationen und anerkannten Standards entsprechen. Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Wochentagen nach Entdeckung des Mangels, schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle eines Mangels wird der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen entweder den Mangel beheben, die Arbeiten erneut durchführen oder eine angemessene Preisreduktion gewähren. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse oder unsachgemäße Wartung zurückzuführen sind. Jegliche weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers.

8. Haftung

Die Haftung des AN gegenüber AG beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind schuldhaft herbeigeführte Personenschäden. Gegenüber dem Unternehmer sind neben der Haftung für leichte Fahrlässigkeit auch der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinnen, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Unternehmer ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die erforderlichen Prüfungen durchzuführen, um die Qualität der erbrachten Leistungen sicherzustellen. Er wird angemessene Sorgfalt walten lassen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um mögliche Risiken oder Mängel frühzeitig zu erkennen und den Auftraggeber zu warnen. Bei etwaigen Abweichungen oder potenziellen Risiken wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren. Der Auftraggeber ist jedoch für die Entscheidungen und Maßnahmen auf Basis dieser Informationen selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, sofern er seine Prüf- und Warnpflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt hat.

9. Datenschutz

Der Schutz und die Sicherheit von Kundendaten ist dem AN ein Anliegen. Kundendaten werden nur im gesetzlichen Rahmen, auf gesetzlicher Grundlage und zu entsprechenden Zwecken, insbesondere zur Erfüllung von Vertrags- und Rechtspflichten verarbeitet. Details enthält die Datenschutzerklärung des AN, welche einen Bestandteil der AGB darstellt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das österreichische Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus Rechtsgeschäften ergeben, die mittel- oder unmittelbar diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterworfen sind, ist das für den AN sachlich und örtlich zuständige Gericht in Kufstein.

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